- in einer eigenen Wohnung alleine oder in selbst gewählten Gemeinschaften leben
- beabsichtigen, innerhalb der nächsten sechs Monate aus der Wohnung der Eltern auszuziehen
- zur selbstständigen Lebensführung nicht ohne Hilfe fähig sein
- ihre Wohnung im Rheinisch-Bergischen Kreis oder im Rhein-Sieg-Kreis haben, dazu zählen zum Beispiel Bergisch Gladbach, Kürten, Overath und Rösrath, aber auch Siegburg und Troisdorf.
- Verhütung von Zunahme einer vorhandenen Behinderung oder Minderung deren Folgen
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung
- eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Kontakte mit anderen Menschen haben
- Erhöhung der Fähigkeiten in bestimmten Bereichen
- Zurechtfinden außerhalb der Wohnung und Benutzung der Busse und Bahnen
- Bewältigung von Krisen und Streitigkeiten
Voraussetzung für eine Kostenbewilligung des Ambulanten Betreuten Wohnens über den Kostenträger Landschaftsverband Rheinland ist eine
detaillierte Antragstellung seitens des Klienten ( u.a. Sozialhilfegrundantrag, BEI, Ärztliche Stellungnahme zur Indikation des Betreuten Wohnens).