selbstständig leben ist ein Kleinunternehmen mit dem Ziel,  Menschen mit einer Intelligenzminderung eine größtmögliche selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen bzw. zu erhalten.

 

Die Mitarbeitenden sind bestrebt, sie nicht nur individuell zu fördern, sondern auch eine Gemeinschaft zur gegenseitigen Unterstützung, Hilfestellung und Bildung sozialer Kontakte aufzubauen und zu erhalten. 

 

Das Angebot von selbstständig leben gilt für volljährige Menschen mit einer Intelligenzminderung, die durch die Behinderung wesentlich

in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben und selbstständig zu wohnen, eingeschränkt sind.  

 

Zudem sollten die zu betreuenden Menschen 

  • in einer eigenen Wohnung alleine oder in selbst gewählten Gemeinschaften leben
  • beabsichtigen, innerhalb der nächsten sechs Monate aus der Wohnung der Eltern auszuziehen
  • zur selbstständigen Lebensführung nicht ohne Hilfe fähig sein
  • ihre Wohnung im Rheinisch-Bergischen Kreis oder im Rhein-Sieg-Kreis haben, dazu zählen zum Beispiel Bergisch Gladbach, Kürten, Overath und Rösrath, aber auch Siegburg und Troisdorf.

 

Es muss die Aussicht bestehen, dass das Angebot die Zielsetzung erfüllen kann.

Ziel der Betreuung ist, der Klientin/dem Klienten unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale und berufliche Eingliederung und Teilhabe am Leben in einer Gemeinschaft  zu eröffnen und zu erhalten. Eine genaue Festlegung der Ziele erfolgt jeweils im Rahmen individueller Hilfeplanung.

 

Einzelziele können sein:

 

  • Verhütung von Zunahme einer vorhandenen Behinderung oder Minderung deren Folgen
  • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
  • eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung
  • eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Kontakte mit anderen Menschen haben
  • Erhöhung der Fähigkeiten in bestimmten Bereichen
  • Zurechtfinden außerhalb der Wohnung und Benutzung der Busse und Bahnen
  • Bewältigung von Krisen und Streitigkeiten 

 

In der Betreuung wird somit gemeinsam darauf hingearbeitet, dass die oder der Betreute soweit wie möglich unabhängig von Hilfe wird bzw. bleibt, dass sie/er alleine, in der Partnerschaft, in einer Wohngemeinschaft  oder in der Familie leben kann. Auch wird angestrebt, dass sie/er selbstständig den Alltag bewältigen kann und möglichst eine Erwerbstätigkeit ausüben kann.

 

Voraussetzung für eine Kostenbewilligung des Ambulanten Betreuten Wohnens über den Kostenträger Landschaftsverband Rheinland ist eine

detaillierte Antragstellung seitens des Klienten ( u.a. Sozialhilfegrundantrag, BEI, Ärztliche Stellungnahme zur Indikation des Betreuten Wohnens).